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Aufbaukurs: Ernährungsberater/in für Sportler/innen (SGD)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine sportartgerechte Ernährung

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
mittlerer Bildungsabschluss - Absolvierung des Fernkurses "Ernährungsberater/in" mit Zertifikat oder nachweisbare Kenntnisse im Bereich Ernährungslehre und Anatomie/Physiologie; technische Voraussetzungen: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung; zum Erwerb des Zertifikats ist für Quereinsteiger die erfolgreiche Teilnahme am begleitenden Online-Seminar erforderlich

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen der Sportphysiologie - Ernährungsempfehlungen im Sport - Nahrungsergänzungsmittel (NEM),
Zusätzlich für Quereinsteiger: Zielgerichtete Gesprächsführung - Methoden der Ernährungsberatung

- Lehrgangsmaterial:

1 Begleitheft zum Lehrgang, 4 Lehrbriefe, 3 Einsendeaufgaben

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 110 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 1 Begleitheft zum Lehrgang, 4 Lehrbriefe, 3 Einsendeaufgaben

Begleitender Unterricht: Online-Seminare für Quereinsteiger

  • Nah-Unterricht: 10 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7363220

Prüfung:
Zielgruppe Quereinsteiger: 1 Online-Test, 1 Abschlussprüfung im Rahmen des Präsenzseminars;
Zielgruppe Absolventen des sgd-Grundlehrgangs 836: 1 Online-Abschlussprüfung

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 549 
3 Raten zu 183 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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