Inhalt
Richtige Anwendung und Beispiele aus der Praxis
Am 25. Mai 2018 endete die zweijährige Übergangsfrist und die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gilt seitdem verbindlich in Deutschland, genauso wie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das neue Landesdatenschutzgesetzes (LDSG). Die Umsetzung der darin enthaltenen Anforderungen erfordert ein funktionierendes Datenschutzmanagement (DSM). So wird die Gesamtheit aller Maßnahmen und Abläufe bezeichnet, die zur Wahrung der sog. Gewährleistungsziele des Datenschutzes notwendig sind. Vereinfacht gesagt wird durch ein DSM sichergestellt, dass Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar geregelt und dokumentiert sind; die relevanten Sicherheitsmaßnahmen gefunden, aufeinander abgestimmt und umgesetzt werden; die Mitarbeitenden eingebunden und sensibilisiert werden und das bestehende Datenschutzniveau regelmäßig überprüft und falls notwendig verbessert wird. Auch als Vor-Ort-Seminar möglich!
- Sonstiges Merkmal
- Datenschutzmanager/in