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Baumhaus-Bauen als erlebnispädagogische Methode

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Baumhäuser bauen liegt voll im Trend. Doch wie lassen sich Baumhäuser im Rahmen von Jugendprojekten - also mit Unterstützung von Kindern und Jugendlichen - sicher bauen? Welche statischen Voraussetzungen und Sicherheitsmaßnahmen muss ich dabei beachten? Wie sieht der Baumhaus-Bau aus bau-und versicherungsrechtlichen Perspektive aus und wie gestalte ich ein erlebnispädagogisches Programm rund um das Thema Baumhaus? All diese Fragen werden im Laufe der Fortbildung beantwortet...

Die Erlebniswerkstatt Saar e.V. baut seit ca. 10 Jahren im Rahmen von Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen Baumhäuser. Was klein begann, ist mittlerweile zu einem festen Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit geworden. Wir möchten gerne die Erfahrungen, die wir im Laufe dieser vielen Jahre mit erlebnispädagogischen Programmen rund ums Baumhaus erworben haben, an Multiplikator*innen und andere Interessierte weitergeben.

Die Fortbildung Baumhaus-Bauen dient auch als "Methodisches Praxis-Modul" zum Erwerb der "Basisqualifikation Erlebnispädagogik".

Inhaltliche Schwerpunkte:

Materialkunde
Seil- und Knotenkunde
Statische Berechnung
Planung der Maßnahme
Sicherheitsmanagment
Rechtliches
Voraussetzungen:

18 Jahre
Ersthelferausbildung (nicht älter als 2 Jahre)
gute körperliche Verfassung
Höhentauglichkeit

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
13.05.21 - 14.05.21 09:00 - 17:00 Uhr WE Wochenende
Sa. und So.
180  Kirchstraße 1
54441 Taben-Rodt

max. 15 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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