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Ausbildung "Allgemeine*e Retter*in in Hochseilgärten"

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Retter*innen in Hochseilgärten haben die Aufgabe, Teilnehmende im Hochseilgarten aus jeder Position sicher zurück auf den Boden zu bringen. Die Retter*innen-Qualifikation baut auf der Qualifikation zum/r Hochseilgarten-Betreuer*in auf und schließt somit alle Fähigkeiten und Anforderungen des/der Betreuer*in mit ein.

Die Ausbildung zum/zur allgemeinen Retter*in in Hochseilgärten ist für mobile, temporäre sowie permanente traditionelle Seilgärten gültig. In Rahmen der Ausbildung werden Interventions- und Rettungstechniken vermittelt, eingeübt und geprüft, die sicher stellen, dass alle Teilnehmenden in jeder Situation und Position innerhalb des Hochseilgartens in kürzester Zeit zurück auf den Boden gebracht werden können. Die Ausbildung endet mit einer theoretischen & praktischen Prüfung. Nach bestandener Prüfung wird das Zertifikat "Allgemeine Retter*in für Hochseilgärten" erteilt. Die Ausbildung folgt den Standards der European Ropes Course Association (ERCA).

Die Ausbildung dient auch als "Methodisches Praxis-Modul" zum Erwerb der "Basisqualifikation Erlebnispädagogik".

Inhaltliche Schwerpunkte:
Materialkunde
Seil- und Knotenkunde
Interventionsmethoden
Aktiv- und Passivrettung vom Element und von der Plattform
Sicherheitsmanagment
Unfallmanagement

Voraussetzungen:
18 Jahre
Ersthelferausbildung (nicht älter als 2 Jahre)
gute körperliche Verfassung
Höhentauglichkeit
Ausbildung zum/zur Betreuer*in für traditionelle Seilgärten

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
30.04.21 - 02.05.21 09:00 - 18:00 Uhr WE Wochenende
Fr., Sa. und So.
280  Kirchstraße 1
54441 Taben-Rodt

max. 15 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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