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Ausbildung der Ausbilder

Inhalt

Die Lehrgänge richten sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Aufgaben der Ausbildung betraut sind. Ziele sind die Vermittlung arbeitspädagogischer Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Vorbereitung auf die Prüfung nach Ausbilder-Eignungs-Verordnung (AEVO).Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen
Voraussetzung: Zur Zulassung zur Prüfung nach Ausbilder-Eignungs-Verordnung sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Um als Ausbilder/in im Betrieb tätig zu werden muss jedoch die fachliche und persönliche Eignung nach BBiG § 30 nachgewiesen werden.

Ansprechpartner: Olivia Kingaby
Telefon: +49.261.3047130
Fax: +49.261.3047123
Email: kingaby@ihk-akademie-koblenz.de

sonstiger öffentlich-rechtlicher Abschluss

Art: Fortbildung/Qualifizierung

Zertifikat
AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, nach BBiG, AEVO vom 21.01.2009) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
06.11.24 - 14.11.24 08:30 - 16:00 Uhr Ganztägig
Mi. und Do.
935 
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz derzeit 150,-- Euro). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt.
in der Region
56727 Mayen

max. 20 Teilnehmer

Dauer: mehr als 1 Woche bis 1 Monat

Mindestteilnehmer: 10

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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