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Als Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau gehören Sie zu den umfassend qualifizierten Spezialisten im Personalwesen.
Durch systematische Erweiterung und Vertiefung Ihrer vorhandenen praktischen Erfahrungen bietet Ihnen der Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau die Möglichkeit umfangreiches und fundiertes Fachwissen in allen Bereichen des Personalwesens zu erwerben.
Mit Abschluss der Weiterbildung können Sie Methoden und Instrumente moderner Personalarbeit anwenden und selbstständig in der Praxis personalwirtschaftliche Projekte initiieren sowie durchführen. Als Funktionsspezialist können Sie so als qualifizierter Berater und Dienstleister für die Mitarbeiter und die Geschäftsführung agieren.
Als Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau sind Sie außerdem in der Lage, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen.
Sie stärken Ihre methodisch-fachlichen Kompetenzen, d. h., Sie sind in der Lage, sich das benötigte Fachwissen zu verschaffen und allgemein mit beruflichen Herausforderungen besser umzugehen.
Sie stärken Ihre sozialen und personalen Kompetenzen durch den Austausch und die Zusammenarbeit in der Gruppe. Sie verbessern Ihre Kommunikations- und Teamfähigkeit, fördern Ihre Selbstdisziplin und übernehmen Verantwortung für Ihre berufliche Zukunftsplanung. Und Sie können Problemlösestrategien, die Sie zur Bewältigung von Aufgaben und Problemen normalerweise nutzen, hinterfragen und wenn nötig weiterentwickeln.
Das Lehrgangsformat:
Der Unterricht findet zweimal wöchentlich von 17:30 bis 20:45 Uhr und einmal im Monat samstags von 08:00 -15:00 Uhr vor Ort statt. Vor der Prüfung gibt es noch eine intensive Lernwoche.
Sie profitieren von der Betreuung durch die Dozierenden und die Zusammenarbeit in einer festen Lerngruppe. So schaffen wir die Grundlagen für Ihren bestmöglichen Lernerfolg und eine gute Prüfungsvorbereitung. Unsere Dozent/-innen verfügen über Berufspraxis und langjährige Erfahrung in Prüfungsvorbereitungslehrgängen.
Der Endtermin bezieht sich auf das Ende der Unterrichtsveranstaltungen. Das gesamte Prüfungsverfahren ist voraussichtlich zwei bis drei Monate später abgeschlossen.Personalarbeit organisieren und durchführen
- Einbindung des Personalbereiches in die Gesamtorganisation
- Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
- Prozesse im Personalwesen gestalten
- Projekte planen und durchführen
- Informationstechnologie im Personalbereich
- Beraten und Fachgespräche führen
- Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
- Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
- Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
- Sozialversicherungsrecht anwenden
- Sozialleistungen des Betriebes gestalten
- Personalbeschaffung durchführen
- Administrative Aufgaben inkl. Entgeltabrechnung
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
- Konjunktur, Beschäftigungspolitik, Personalmarketing
- Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
- Beschäftigungsstrukturen, Personalbedarf analysieren
- Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
- Personalcontrolling gestalten und umsetzen
Personal- und Organisationsentwicklung
- Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
- Konzepte für die Kompetenzentwicklung / Qualifizierungsprogramme
- Zielgruppenspezifische Förderprogramme
- Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung
- Führungsmodelle und Führungsinstrumente
- Betriebliche Arbeitsformen Verordnung über die Prüfung zum Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau <https://www.bmbf.de/bmbf/de/service/fort..>
Voraussetzung: Zur IHK-Fortbildungsprüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen können.
Da die Berufspraxis Bezug zu den Inhalten des Lehrgangs haben muss, brauchen Sie zumindest in einigen Bereichen Erfahrung im Personalwesen.
Außerdem ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungs-Verordnung Zulassungsvoraussetzung, da Sie im Unternehmen als Personalverantwortlicher auch immer der erste Ansprechpartner in Sachen Ausbildung sind.
Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Prüfung der Zulassung zur Prüfung erfolgt in diesem Lehrgang ausschließlich über die zuständige Stelle der jeweils prüfenden Kammer. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, sich um die Zulassung zu kümmern.
Wenn Sie die Prüfung in Koblenz ablegen möchten, können Sie Ihre Zulassung bequem online im IHK-Online-Portal Fortbildung beantragen: https://www.ihk-koblenz.de/ihk-online-po.. <https://www.ihk-koblenz.de/ihk-online-po..>
Ansprechpartner: Kathleen Zinselmeier
Telefon: +49.261.3047177
Fax: +49.261.3047123
Email: zinselmeier@ihk-akademie-koblenz.de
IHK-Fortbildungsprüfung
Art: Gesetzlich/gesetzes?hnlich geregelte Fortbildung/Qualifizierung
- Abschluss
- Fachkaufmann/-frau - Personal (PrüfO vom 09.12.19) i