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Geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in

Inhalt

Wirtschaftsfachwirte sind umfassend qualifizierte "Generalisten". Sie können in allen Wirtschaftszweigen und Branchen eingesetzt werden. Ihre breit angelegte Ausbildung ermöglicht es, sie in allen kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Arbeitsbereichen des Unternehmens einzusetzen. Wirtschaftsfachwirte arbeiten in der qualifizierten Sachbearbeitung und in Führungspositionen der mittleren Ebene.- Volks- und Betriebswirtschaft

  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
  • Betriebliches Management
  • Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
  • Logistik
  • Marketing und Vertrieb
  • Führung und Zusammenarbeit
    Voraussetzung: 1. Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung:

Die Teilnahme an der Weiterbildung setzt die Bereitschaft zu eigenverantwortlichem, selbständigem Lernen auch außerhalb des Unterrichts und zu aktiver Mitgestaltung voraus. Die Weiterbildung baut auf dem Kenntnisstand einer kaufmännischen Ausbildung auf und setzt dieses Wissen zwingend voraus.

2. Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung:

Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 2 der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin" geregelt. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teilprüfungen:

Für die Zulassung zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" müssen Sie eine einschlägige Berufspraxis nachweisen, deren Dauer von der Art Ihres Ausbildungsabschlusses abhängig ist:

  • Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf: keine zusätzliche Berufspraxis erforderlich
  • Abschluss in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf: mindestens einjährige Berufspraxis
  • Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf: mindestens zweijährige Berufspraxis
  • Kein kaufmännischer Berufsabschluss: mindestens dreijährige Berufspraxis

Für die Zulassung zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" müssen Sie nachweisen, dass Sie die Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" innerhalb der letzten fünf Jahre abgelegt sowie ein weiteres Jahr Berufspraxis erworben haben.

Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert worden sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Wirtschaftsfachwirts haben. Sie müssen den Nachweis der Berufspraxis zu Beginn der Prüfung vorlegen.

Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

3. Die Verwaltung der Weiterbildung erfolgt über eine Internet-Plattform. Aus diesem Grunde müssen die Teilnehmer über einen Internet-Zugang und Sicherheit im Umgang mit Internet-Anwendungen und gängiger Office-Software verfügen.

Ansprechpartner: Viktoria Kaminski
Telefon: +49.261.3047173
Fax: +49.261.3047123
Email: kaminski@ihk-akademie-koblenz.de

IHK-Fortbildungsprüfung

Art: Gesetzlich/gesetzes?hnlich geregelte Fortbildung/Qualifizierung

Abschluss
Fachwirt/in - Wirtschaft (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
05.11.24 - 29.10.26 17:30 - 20:45 Uhr Abends
Di. und Do.
4536 
20 Monatsraten per Lastschrifteinzug. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz derzeit 550,-- Euro). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs
Wiedstr. 9
57610 Altenkirchen

max. 14 Teilnehmer

Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

Mindestteilnehmer: 12

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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