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Aufgrund der neuen Abfallbeauftragtenverordnung müssen mehr Unternehmen nun einen Betriebsbeauftragten
für Abfall ernennen.
Diese Fachleute beraten und unterstützen Anlagenbetreiber und deren Mitarbeiter bei allen Fragen rund um die Vermeidung undBewirtschaftung von Abfall und sind dafür verantwortlich, dass die abfallwirtschaftlichen Vorschriften undBestimmungen eingehalten werden.
Die Vorteile der Ernennung eines Betriebsbeauftragtenfür Abfall sind vielfältig. Zum einen erwerben Unternehmendurch die Ausbildung der erforderlichenrechtlichen und technischen Fachkenntnisse gemäß §60 KrWG und § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV die Fähigkeit, diesegegenüber den Behörden nachzuweisen. Zum anderenwissen sie, wie sie eine rechtskonforme und ordnungsgemäßeEntsorgung ihrer betrieblichen Abfälle sicherstellenkönnen, um Haftungsrisiken zu vermeiden unddie Reduzierung des Abfallaufkommens sowie die Einführungabfallarmer Verfahren zu fördern.
Zudem erhaltensie durch praxisnahe Fallbeispiele Anleitung undTipps zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen indie betriebliche Praxis.- Einführung
- Rechtsgrundlagen
- Internationales und nationales Abfallrecht
- Produktverantwortung
- Abfalleigenschaften und Probenahme
- Parameter, Richt- und Grenzwerte
- Untersuchungen und Reaktionen
- Gefahrguthandhabung und Gefahrstoffe
- Kreislaufwirtschafts- und Entsorgungstechnik
- Haftung/Strafrecht
- Betriebsbeauftragte/r für Abfall
- Andere Beauftragte
- Betriebliche Abfallbilanzen und -register
- Elektronisches Abfallnachweiswesen
- Betriebliche Umsetzung
- Handhabungen von Gefahrstoffen nach GHS
- Handhabungen von Gefahrgütern nach ADR
- Neuerungen nach ADR
Voraussetzung: keine
Ansprechpartner: Yvonne Busch
Telefon: +49.2631.917712
Fax: +49.2631.917749
Email: busch@ihk-akademie-koblenz.de
Zertifikat
Art: Fortbildung/Qualifizierung
- Sonstiges Merkmal
- Betriebsbeauftragte/r für Abfall (Fachkunde gem. AbfBeauftrV vom 2.12.16 und KrWG vom 24.2.12) i