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Gefahrgutbeauftragte/-r

Inhalt

Gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen alle Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Hierzu zählen auch Entlader, die mehr als 50 Tonnen/netto Gefahrgut pro Jahr entladen, Diese Vorschrift für den Entlader gilt bereits seit der ADR 2021 und wird ab ADR 2023 von den Behörden verstärkt überprüft.

Ein Gefahrgutbeauftragter ist eine Person, die vom einen Unternehem (Absender, Verlader, Beförderer, Entlader ggf Empfänger von Gefahrgut benannt wird und für die Erfüllung bestimmter Aufgaben im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter verantwortlich ist. Dazu gehört unter anderem die Überwachung, Überprüfung und Schulung für die Einhaltung aller geltenden Vorschriften und Bestimmungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut.

Die Einhaltung der Vorschriften im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Eine falsche Handhabung oder ein Unfall mit Gefahrgut kann schwerwiegende Folgen haben. Aus diesem Grund werden die Vorschriften von den Behörden sehr ernst genommen und verstärkt überprüft.

Es ist daher ratsam, dass alle die an der der Beförderung teilnehmen sicherstellen das die Vorschriften eingehalten werden und ggf. ein Gefahrgutbeauftragter bestellt wird. Eine ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.- Gefahrgutbeauftragtenverordnung

  • Internationale Zusammenhänge:

Übersicht über Organisationen und ihre gefahrgutrechtlichen Tätigkeiten

  • Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
  • Hinweis auf strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung
  • Verantwortliche Personen
  • Wesentliche Inhalte der Rahmenverordnung und ihres Anwendungs-bereiches
  • Klassifizierung
  • Verpackung, Großpackmittel, Tanks,Container
  • Kennzeichnung, Beschriftung
  • Dokumentation
  • Durchführung der Beförderung
    Voraussetzung: Keine

    Ansprechpartner: Yvonne Busch
    Telefon: +49.2631.917712
    Fax: +49.2631.917749
    Email: busch@ihk-akademie-koblenz.de

    IHK-Abschlussprüfung

    Art: Fortbildung/Qualifizierung
Sonstiges Merkmal
Gefahrgutbeauftragte/r i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
28.10.25 - 30.10.25 08:00 - 17:00 Uhr Ganztägig
Di. und Do.
1100 
inkl. GGVSE/ADR und Verpflegung. Die abschließende IHK-Prüfung wird von der IHK gesondert berechnet
Andernacher Straße 17
56564 Neuwied

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 4

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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