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Geprüfte/r Industriemeister/-in Mechatronik

Inhalt

Als Industriemeister/in sind Sie heute im Management als Führungskraft tätig. Dabei liegt Ihre Meisterschaft in der personellen, technischen und betriebswirtschaftlichen Lösung von Führungsaufgaben zur Erhaltung von Flexibilität und Dynamik Ihres Unternehmens. Betriebe suchen Praktiker wie Sie, die durch ihre Ausbildung sofort als moderne technische Führungskräfte einsetzbar sind, z. B. für die Installation neuer Anlagen und Systeme, für die Planung und Organisation der Instandhaltung, für die Sicherstellung der Energieversorgung sowie die Be- und Verarbeitung von Baugruppen und Bauelementen.Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich "Technik"

  • Systemintegration
  • Technische Applikationen
  • Kundenunterstützung Service

Handlungsbereich "Organisation"

  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Handlungsbereich "Führung und Personal"

  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement
    Voraussetzung: Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, Mechatroniker/-in oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder

3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifiaktionen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:

1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und

2.in den Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüfte/-n Indutriemeister/-in Fachrichtung Mechatronik gemaß § 1 Abs. 3 haben und elektrotechnische Arebtien in der betrieblichen Anwendung einschließen.

Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Ansprechpartner: Anke Hagedorn
Telefon: +49.671.89667621
Fax: +49.671.89667622
Email: hagedorn@ihk-akademie-koblenz.de

IHK-Fortbildungsprüfung

Art: Fortbildung/Qualifizierung

Abschluss
Industriemeister/in - Mechatronik (PrüfO vom 09.12.19) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
22.09.25 - 06.05.28 17:30 - 20:45 Uhr Abends
Mo. und Sa.
7625 
Auf Wunsch Zahlung in Monatsraten für Privatzahler per Lastschrifteinzug möglich. Der Lehrgang besteht aus drei Abschnitten: Ausbildung der Ausbilder (AdA), Basisqualifikation und Handlungsspezifische Qualifikation. Im Gesamtpreis sind alle Kosten der erforderlichen Lehr- und Übungsbücher enthalten. Falls der AdA-Schein schon vorliegt, vermindern sich die Gesamtkosten um 915,- Euro. Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten
John-F-Kennedy-Str. 13
55543 Bad Kreuznach

max. 20 Teilnehmer

Dauer: mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre

Mindestteilnehmer: 5

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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