Inhalt
In jeder Arbeitsstätte sind mindestens fünf Prozent der Beschäftigten vom Arbeitgeber zu Brandschutzhelfern
zu benennen.
Sie sind fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen
des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktionsund
Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im
Brandfall.
Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit
Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen
Unterweisung.- Rechtliche du organisatorische Grundlagen
- Aufgabenbeschreibung
- Rettungswege im Gebäude und deren Kennzeichung
- Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, betriebliche Brandschutzorganisation, Hausalarmierung
- Brandschutzeinrichtungen im Gebäude
- Löschübungen mit Unterweisung
Voraussetzung: Keine
Ansprechpartner: Yvonne Busch
Telefon: +49.2631.917712
Fax: +49.2631.917749
Email: busch@ihk-akademie-koblenz.de
Teilnahmebescheinigung
Art: Fortbildung/Qualifizierung
- Sonstiges Merkmal
- Brandschutzhelfer/in [privatrechtlich]