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Brandschutzhelfer/-in

Inhalt

In jeder Arbeitsstätte sind mindestens fünf Prozent der Beschäftigten vom Arbeitgeber zu Brandschutzhelfern
zu benennen.

Sie sind fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen
des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktionsund
Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im
Brandfall.

Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit
Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen
Unterweisung.- Rechtliche du organisatorische Grundlagen

  • Aufgabenbeschreibung
  • Rettungswege im Gebäude und deren Kennzeichung
  • Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, betriebliche Brandschutzorganisation, Hausalarmierung
  • Brandschutzeinrichtungen im Gebäude
  • Löschübungen mit Unterweisung
    Voraussetzung: Keine

    Ansprechpartner: Yvonne Busch
    Telefon: +49.2631.917712
    Fax: +49.2631.917749
    Email: busch@ihk-akademie-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung

    Art: Fortbildung/Qualifizierung
Sonstiges Merkmal
Brandschutzhelfer/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 4 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
20.03.25 09:00 - 15:00 Uhr Ganztägig
Do.
219 
Preis inkl. Verpflegung (umsatzsteuerfrei)
Breslauer Str. 55
56566 Neuwied

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 4

08.05.25 09:00 - 15:00 Uhr Ganztägig
Do.
s.o.
219 
Preis inkl. Verpflegung (umsatzsteuerfrei)
s.o.

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 4

04.09.25 09:00 - 15:00 Uhr Ganztägig
Do.
s.o.
219 
Preis inkl. Verpflegung (umsatzsteuerfrei)
s.o.

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 4

12.11.25 09:00 - 15:00 Uhr Ganztägig
Mi.
219 
Preis inkl. Verpflegung (umsatzsteuerfrei)
s.o.

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 4

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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