Inhalt
In jeder Arbeitsstätte sind mindestens fünf Prozent der Beschäftigten vom Arbeitgeber zu Brandschutzhelfern zu benennen.- Rechtliche du organisatorische Grundlagen
- Aufgabenbeschreibung
- Rettungswege im Gebäude und deren Kennzeichung
- Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, betriebliche Brandschutzorganisation, Hausalarmierung
- Brandschutzeinrichtungen im Gebäude
- Löschübungen mit Unterweisung
Voraussetzung: Bitte beachten:
Es gibt 2 Arten von Brandschutzhelfer-Lehrgängen:
Geringe Brandgefährdung (119,00 ?)
Ist für Teilnhemer die ausschließlich in Büroräumen tätig sind.
Dauer ca, 4 UE.
Erhöhte Brandgefährdsung (199,00 ?)
Ist für alle anderen Teilnehmer die in Werkstätten, Fabriken oder Apotheken tätig sind. Dauer ca. 8 UE.
Ansprechpartner: Yvonne Busch
Telefon: +49.2631.917712
Fax: +49.2631.917749
Email: busch@ihk-akademie-koblenz.de
Teilnahmebescheinigung
- Sonstiges Merkmal
- Brandschutzhelfer/in [privatrechtlich]