Inhalt
In jeder Arbeitsstätte sind mindestens fünf Prozent der Beschäftigten vom Arbeitgeber zu Brandschutzhelfern zu benennen.- Rechtliche du organisatorische Grundlagen
- Aufgabenbeschreibung
- Rettungswege im Gebäude und deren Kennzeichung
- Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, betriebliche Brandschutzorganisation, Hausalarmierung
- Brandschutzeinrichtungen im Gebäude
- Löschübungen mit Unterweisung
Voraussetzung: Lehrgänge für Gebäude mit erhöhter Brandgefährdung
z.B.
- Baumärkte, Lager
- Kinos, Diskotheken
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
- Druckereien, Backwarenfabrik
- Metallverarbeitung usw
Ansprechpartner: Yvonne Busch
Telefon: +49.2631.917712
Fax: +49.2631.917749
Email: busch@ihk-akademie-koblenz.de
Teilnahmebescheinigung
- Sonstiges Merkmal
- Brandschutzhelfer/in [privatrechtlich]