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Ausbildung der Ausbilder

Inhalt

Ausbilderinnen und Ausbilder haben eine wichtige Funktion im Betrieb. Sie spielen eine zentrale Rolle für den Erfolg der betrieblichen Ausbildung. Dabei betreuen und beurteilen sie nicht nur die Auszubildenden, sondern müssen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und Probleme frühzeitig wahrnehmen.

Dies erfordert entsprechende berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen, die angehende Ausbilderinnen und Ausbilder neben der fachlichen und persönlichen Eignung nachweisen müssen. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), auf die dieser Lehrgang vorbereitet.

Der Lehrgang vermittelt Ihnen ein umfangreiches und fundiertes berufs- und arbeitspädagogisches Fachwissen und damit das entsprechende Know-how für die Ausbilder-Eignungsprüfung.Nach Abschluss der Weiterbildung sind Sie in der Lage, Methoden und Instrumente für eine betriebliche Ausbildertätigkeit anzuwenden. Sie überblicken den Ablauf einer betrieblichen Ausbildung und können die notwendigen Ausbildungsvoraussetzungen prüfen. Sie können die Ausbildung organisatorisch vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken.

Darüber hinaus sind Sie in der Lage, Auszubildende während der gesamten Ausbildungszeit fachlich und didaktisch zu betreuen und wissen, wie Sie Auszubildende zum erfolgreichen Abschluss führen.

Die Inhalte orientieren sich an den Prüfungsanforderungen und Handlungsfeldern der Ausbilder-Eignungsverordnung:

Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, u.a.:

  • betrieblicher Ausbildungsbedarf
  • Berufsbildungssystem
  • Auswahl von Ausbildungsberufen
  • betriebliche Eignung und externe Maßnahmen
  • Koordination der Ausbildungsbeteiligte

Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, u.a.:

  • betrieblicher Ausbildungsplan
  • Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung
  • Zusammenarbeit mit Partnern
  • Auswahlverfahren der Auszubildenden
  • Berufsausbildungsvertrag

Ausbildung durchführen, u.a.:

  • Motivation und Feedback
  • Ausbildungsorganisation
  • Ausbildungsmethoden und -medien
  • Förderung und Konfliktlösung
  • Leistungsfeststellung und -beurteilung

Ausbildung abschließen, u.a.:

  • Prüfungsvorbereitung
  • Prüfungsanmeldung
  • Arbeitszeugnisgestaltung
  • Laufbahnberatung und -entwicklung
    Voraussetzung: Für die Zulassung zur Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Für die Tätigkeit als Ausbilder/Ausbilderin im Betrieb muss jedoch die fachliche und persönliche Eignung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 28 ff. nachgewiesen werden.

    Ansprechpartner: Olivia Kingaby
    Telefon: +49.261.3047130
    Fax: +49.261.3047123
    Email: kingaby@ihk-akademie-koblenz.de

    sonstiger öffentlich-rechtlicher Abschluss

    Art: Fortbildung/Qualifizierung
Zertifikat
AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, nach BBiG, AEVO vom 21.01.2009) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
10.02.25 - 18.02.25 08:30 - 16:00 Uhr Ganztägig
Mo. und Di.
945 
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz derzeit 150,-- Euro). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt.
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57610 Altenkirchen

max. 18 Teilnehmer

Dauer: mehr als 1 Woche bis 1 Monat

Mindestteilnehmer: 5

23.06.25 - 01.07.25 08:30 - 16:00 Uhr Ganztägig
Mo. und Di.
s.o.
945 
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz derzeit 150,-- Euro). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt.
s.o.

max. 18 Teilnehmer

Dauer: mehr als 1 Woche bis 1 Monat

Mindestteilnehmer: 5

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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