Inhalt
Für viele ist der Minijob eine schöne Möglichkeit ein paar Euro dazuzuverdienen und trotzdem genug Zeit für Familienaufgaben zu haben. In der Pandemie hat sich gezeigt, dass Minijobs jedoch auch ihre Tücken haben. Durch die besonderen Regelungen haben die Minijobber keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld und waren oft die ersten, die entlassen wurden. Bei Arbeitslosigkeit besteht dann oft kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer heute einen Minijob aufnimmt, sollte gut informiert sein und seine Optionen abwägen.
Beim Telefonaktionstage können Sie sich beraten lassen zum Minijob und dessen Alternativen.
Kennen Sie bereits den Midijob? Und wie geht es weiter? Können Sie langfristig in dem Unternehmen zeitlich aufstocken und fachlich aufsteigen?
Wie besprechen Sie Ihre Chancen mit dem neuen Arbeitgeber am besten? Wie sieht es mit Urlaubsanspruch und Mindestlohn im Minijob aus?
Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt besprechen mit Ihnen Ihre Optionen und senden Ihnen gerne bei Bedarf Informationsmaterial zu. Da persönliche Beratung aufgrund der coronabedingten Einschränkungen aktuell nicht möglich ist, stehen die Expertinnen am 16.11.2021 von 9 bis 12 Uhr unter 0651 – 205 5910 (JC Trier Stadt), 06571 – 970147 (JC Bernkastel-Wittlich), 06503 – 914525 (JC Trier-Saarburg) bzw. 0651 – 205 5301 (Agentur für Arbeit Trier) gerne telefonisch für eine individuelle Beratung zur Verfügung. (Personen, die weder im Jobcenter noch bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, rufen bitte bei der Telefonnummer der Agentur für Arbeit an.) Daneben können Interessierte jederzeit eine E-Mail an Trier.bca@arbeitsagentur.de senden und ihre Fragen zum Wiedereinstieg schriftlich stellen. Unter Angabe der Telefonnummer und Erreichbarkeit kann auch um einen Rückruf gebeten werden.
Wir freuen uns auf Sie!