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In Krisenzeiten besteht weder ein Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Kurzarbeitergeld. Besonders Frauen sind von diesen Problemen betroffen. Regine Janes von der Arbeitskammer des Saarlandes informiert unter anderem über den Unterschied zwischen Mini-und Midijobs, über Rechte und Pflichten, über die Bedeutung des Mindestlohns, über die Auswirkungen auf die Leistungen der Sozialversicherungen oder auch über den Wechsel von einem Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Der Vortrag wird digital stattfinden. Dafür wird Ihnen ein Zugangslink für Skype4Business zugesandt wenn Sie sich per E-Mail (Trier.bca@arbeitsagentur.de) angemeldet haben. Bitte prüfen Sie vorab die technischen Voraussetzungen und beachten die datenschutztechnischen Hinweise.