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Web-Seminar: Nachrang der Eingliederungshilfe: Kostenerstattungsansprüche gegenüber den Krankenkassen und den Trägern der Opferentschädigung (WB210910)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Webinarzeiten
09:30 Uhr - 11:00 Uhr
11:30 Uhr - 13:00 Uhr
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Sie sind bei einem örtlichen oder überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe oder einem Jugendamt mit der Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen befasst? Dann stehen Sie häufig vor der Frage, ob ein Leistungsantrag an die Krankenkasse weiterzuleiten wäre oder, wenn nach einer Weiterleitung durch die Krankenkasse Leistungen erbracht wurde, ein Erstattungsanspruch gegen die Krankenkasse besteht.

In diesem Webinar werden die wichtigsten Fallkonstellationen von Leistungskonkurrenzen der medizinischen Rehabilitation erörtert, die zu Erstattungsansprüchen führen können. Diese betreffen vor allem Heil- und Hilfsmittel, Therapien und Behandlungspflege. Außerdem wird das Erstattungsverfahren nach SGB IX und X vorgestellt.

Wenn Sie bis zum 18.01.2021 nähere Angaben zu möglichen Erstattungskonstellationen an sozialrecht@vhw.de mitteilen, kann der Referent im Webinar auf Ihren Fall eingehen.

Teilnehmende – an wen richtet sich das Webinar?
Mitarbeiter*innen der örtlichen und überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe

Unterrichtsart
Web-Seminar

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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