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Web-Seminar: Bauleitplanung und Baulandmobilisierung speziell für Bürgermeister (WB212046)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Uhrzeit:
10: Uhr - 16:30 Uhr

Bauleitplanung - setzt den verbindlichen Rahmen für die Bebauung - kann sie mir aber auch helfen, meine politischen Gestaltungsziele zu erreichen? Diese Frage stellen sich (neu gewählte) BürgermeisterInnen.

Die Antwort lautet: Ja. Wenn man die Werkzeuge des Bauplanungsrechts kennt, können diese auch zur aktiven Ortsgestaltung eingesetzt werden. Das Baugesetzbuch enthält einen Werkzeugkasten mit verschiedenen Instrumenten bereit, die auch aktiv gestalterisch eingesetzt werden können. Dieser Werkzeugkasten soll im Seminar praxisnah vermittelt werden, so dass Bürgermeister mit ihrer Verwaltung, aber auch mit den Aufsichtsbehörden "auf Augenhöhe" sprechen können.

Es soll ein Grundverständnis für den Sinn und Zweck sowie die verfahrensrechtlichen Anforderungen eines Bauleitplanverfahrens geweckt werden. Das Seminar vermittelt Grundwissen und verliert sich dabei nicht in Details.

Es werden auch die anstehenden Neuerungen aus dem Baulandmobilisierungsgesetz 2020 anschaulich dargestellt, eingeordnet und bewertet. Neben aktuellen Themen wie bezahlbarer Wohnraum und Innenentwicklung werden auch Dauerbrenner wie Einzelhandel, Flächen für öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten sowie Fremdenverkehr und Gewerbegebiete behandelt.

Teilnehmende – an wen richtet sich das Webinar?
Insbesondere neu gewählte und alte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.

Unterrichtsart
Web-Seminar

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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