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Web-Seminar: Ausgewählte Fragen der VOB/A und des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) (WB210818)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Im Nachgang zu der den Oberschwellenbereich betreffenden Vergaberechtsreform 2016 hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen die VOB/A auch im Unterschwellenbereich aktualisiert. Die VOB/A 2019 flexibilisiert das Vergabeverfahren an vielen Stellen (z.B. Eignungsprüfung), baut nicht durch Besonderheiten der Bauleistungen bedingte Unterschiede zum Liefer-/Dienstleistungsbereich ab (z.B. Nachfordern von Unterlagen) und klärt offene Fragen (z.B. Nachfordern von Produktangaben).

Die Änderungen die VOB/A bilden sich auch in den aktualisierten Formblättern und Richtlinien des Vergabehandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) ab. Obwohl eigentlich nur für den Bundesbau konzipiert, findet das VHB als "Standardwerk" in vielen Vergabestellen auch der Länder und Kommunen Anwendung.

Weder VOB/A noch VHB können alle Einzelfragen ihrer Anwendung im konkreten Fall beantworten. Die Regelwerke beschreiten z.T. auch neue Wege (z.B. mehrere Hauptangebote) und sind eingebettet in den größeren, auch europarechtlichen Rechtsrahmen.

Teilnehmende – an wen richtet sich das Webinar?
Leiter und Mitarbeiter von Vergabestellen, Rechts- und Rechnungsprüfungsämtern sowie der Fachämter von Städten, Gemeinden und Landkreisen, die mit der Ausschreibung von Bauleistungen oder deren Prüfung befasst sind. Das Seminar richtet sich ferner an Auftragnehmer und Berater öffentlicher Auftraggeber, insbesondere Architekten- und Ingenieurbüros, Rechtsanwaltskanzleien sowie Mitarbeiter der Bau- und Immobilienwirtschaft

Unterrichtsart
Web-Seminar

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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