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Web-Seminar: TOP aktuell: Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz 2020 (WB210707)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Am 29. Oktober 2020 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Bundestag und Bundesrat haben damit das EU-Kreislaufwirtschaftspaket umgesetzt. Die Novelle des KrWG ist umfassend und betrifft zahlreiche Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung und aufgrund der wesentlich geänderten Regelungen zur erweiterten Produktverantwortung auch weit über die Entsorgungsbranche hinaus.

Die Änderungen umfassen u.a. neue bzw. geänderte Begriffsdefinitionen im Abfallrecht, Änderungen im Anwendungsbereich des KrWG, neue Recyclingquoten, einschließlich des Verfahrens zur Berechnung dieser Quoten, Pflichten zur Getrenntsammlung und -behandlung von Abfällen, Vorgaben für die öffentliche Hand bei der Planung der Abfallbewirtschaftung und bei der Beschaffung, Konkretisierungen zum Ende der Abfalleigenschaft und grundlegende Ergänzungen und Erweiterungen zur Produktverantwortung.

Das Webinar verschafft einen grundlegenden Überblick über die Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und vertieft bestimmte zentrale Gegenstände der Novelle mit Blick auf die Praxis. Als besonderes "Extra" bietet der Referent einen Überblick über topaktuelle Rechtsprechung im Abfallrecht.

Teilnehmende – an wen richtet sich das Webinar?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Wirtschaft (Produkthersteller im Zusammenhang mit der erweiterten Produktverantwortung), insbesondere der Entsorgungswirtschaft, von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und aus der kommunalen Abfallwirtschaft, Landesbehörden, Dienstleister rund um die Kreislaufwirtschaft, insbesondere Juristen und Ingenieure

Unterrichtsart
Web-Seminar

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
21.01.21 - 22.01.21
Do. und Fr.
395 
335 € für vhw-Mitglieder
Online

Zur Veranstaltung:
https:/­/­vhw.­de/­va/­WB210707

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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