Inhalt
Unter Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau versteht man einen Mietzins, der zur vollständigen Deckung der laufenden Aufwendungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Finanzierungskosten einschließlich der öffentlichen Baudarlehen erforderlich ist (§ 72 Abs. 1 Zweites Wohnungsbaugesetz - 2. WoBauG - in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG- , der II. Berechnungsverordnung - II. BV- und der Neubaumietenverordnung - NMV 1970).
Diese Berechnungen sind kompliziert und fehleranfällig.
Im Jahr 2021 bietet der VHW Nordrhein-Westfalen zwei Veranstaltungen zur Kostenmiete an.
Wir folgen damit dem Kundenwunsch, die Teilnehmergruppen nach ihren Vorkenntnissen zu trennen.
Das erste Seminar (WB212027 am 20.01.2021) ist ein Grundlagenseminar für Neueinsteiger (oder Interessenten mit geringer Praxiserfahrung), das zweite Seminar (WB212057 am 17.03.2021) setzt Vorkenntnisse voraus, entweder in der Praxis erworben oder durch den Besuch des vorangehenden Seminars.
Teilnehmende – an wen richtet sich das Webinar?
Neueinsteiger (LeiterInnen und MitarbeiterInnen von Einrichtungen auf dem Gebiet des Wohnungswesens und der Wohnungsverwaltung in Wohnungsunternehmen und Wohnungswirtschaft, kommunalen Wohnungs-, Rechts- und Liegenschaftsämtern, Mieter- und Hauseigentümervereinigungen, die mit Ermittlung, Geltendmachung und Überprüfung der Kostenmiete befasst sind), die keine bzw. wenig Erfahrung mit dem System der Kostenmiete haben.
- Unterrichtsart
- Web-Seminar
- Sonstiges Merkmal
- Grundlagen (Lernzielniveau)