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Web-Seminar: Die Aufstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der Kostenmiete für Sozialwohnungen - Grundlagenwebinar (WB212027)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Unter Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau versteht man einen Mietzins, der zur vollständigen Deckung der laufenden Aufwendungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Finanzierungskosten einschließlich der öffentlichen Baudarlehen erforderlich ist (§ 72 Abs. 1 Zweites Wohnungsbaugesetz - 2. WoBauG - in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG- , der II. Berechnungsverordnung - II. BV- und der Neubaumietenverordnung - NMV 1970).
Diese Berechnungen sind kompliziert und fehleranfällig.

Im Jahr 2021 bietet der VHW Nordrhein-Westfalen zwei Veranstaltungen zur Kostenmiete an.
Wir folgen damit dem Kundenwunsch, die Teilnehmergruppen nach ihren Vorkenntnissen zu trennen.

Das erste Seminar (WB212027 am 20.01.2021) ist ein Grundlagenseminar für Neueinsteiger (oder Interessenten mit geringer Praxiserfahrung), das zweite Seminar (WB212057 am 17.03.2021) setzt Vorkenntnisse voraus, entweder in der Praxis erworben oder durch den Besuch des vorangehenden Seminars.

Teilnehmende – an wen richtet sich das Webinar?
Neueinsteiger (LeiterInnen und MitarbeiterInnen von Einrichtungen auf dem Gebiet des Wohnungswesens und der Wohnungsverwaltung in Wohnungsunternehmen und Wohnungswirtschaft, kommunalen Wohnungs-, Rechts- und Liegenschaftsämtern, Mieter- und Hauseigentümervereinigungen, die mit Ermittlung, Geltendmachung und Überprüfung der Kostenmiete befasst sind), die keine bzw. wenig Erfahrung mit dem System der Kostenmiete haben.

Unterrichtsart
Web-Seminar
Sonstiges Merkmal
Grundlagen (Lernzielniveau)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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