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Web-Seminar: Bauvorhaben - Auswahl und Durchführung des Verfahrens nach LBauO (WB212021)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Webinarzeiten
09:30 Uhr - 11:15 Uhr
11:30 Uhr - 12:45 Uhr
13:30 Uhr - 14:45 Uhr
15:00 Uhr - 16:00 Uhr

  • Sie sind neu in der Gemeindeverwaltung, der Baubehörde, im Architekturbüro oder Ihr Grundlagenwissen braucht eine kleine Auffrischung? Dann sollten Sie sich dieses Seminar nicht entgehen lassen!
  • Gemeindeverwaltungen und Baubehörden benötigen Fachkräfte mit umfassenden Kenntnissen im Baurecht, damit diese kompetent beraten sowie eingehende Anträge und Anfragen rechtssicher bewerten können. Genauso sollten sich Architekten und Bauunternehmer auskennen, besonders im Hinblick auf den stark erweiterten Katalog verfahrensfreier Vorhaben und die zum Teil verschärften Anforderungen.
  • Auf Basis der Landesbauordnung werden Ihnen die Grundlagen anschaulich vermittelt. Es werden Ihnen die Inhalte und Unterschiede der jeweiligen Verfahrensarten im Einzelnen vorgestellt sowie die Auswirkungen auf die Praxis herausgearbeitet.
  • Problemfälle und Lösungswege lernen Sie ebenso kennen wie den sicheren und zielorientierten Umgang mit Behörden und Bauherren. Dies und die unbedingte Kenntnis der Verantwortung aller Beteiligten werden Ihnen zukünftig helfen, um Bauvorhaben schnell und wirtschaftlich sowie rechtssicher umzusetzen.

Teilnehmende – an wen richtet sich das Webinar?
Mitarbeiter, Führungs- und Fachkräfte der Bauordnungs-, Baugenehmigungs-, Hochbau-, Tiefbau- und sonstigen Bauämter von Gemeinden, Städten und Kreisen sowie Architekten und Ingenieure, die ihr Grundlagenwissen neu erarbeiten oder wieder auffrischen wollen.

Unterrichtsart
Web-Seminar

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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