Inhalt
Uhrzeit:
9:00 - 11:00 Uhr
Die COVID-19-Pandemie führte u.a. zur Schließung von Verwaltungen für den Publikumsverkehr und zum Verbot von größeren Versammlungen. Aus Gründen des Infektionsschutzes können daher viele Planungs- und Genehmigungsverfahren derzeit nicht wie gewohnt durchgeführt werden.
Die hieraus resultierenden praktischen Probleme haben Politik und Verwaltung erkannt und das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) auf den Weg gebracht. Dies soll eine rechtssichere Durchführung von Verfahren auch in der "neuen Normalität" oder bei wieder eingeführten Restriktionen ermöglichen. Das Gesetz ist am 29.5.2020 in Kraft getreten.
Die Referenten geben einen Überblick zu den bereits jetzt bestehenden umweltrechtlich relevanten Handlungsoptionen in Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren. Im Übrigen wird zu Erfahrungen mit digitalen Beteiligungsformaten wie etwa Online-Konsultationen berichtet. Das PlanSiG ist einschlägig für Verfahren im BImSchG, WHG, AEG, FernStrG und vielen anderen Gesetzen.
Themen-Schwerpunkte
- Laufende Beteiligungsverfahren und COVID-19: Wiederholung erforderlich?
- Möglichkeiten zum Umgang mit Auslegung, Stellungnahmen, Erörterungsterminen und Bekanntmachungen nach geltendem Recht
- Verfahrenserleichterungen durch das PlanSiG
- Zeitliche Grenzen
- Erfahrung mit digitalen Beteiligungsformaten (Ansatz, Vorbereitung, Ablauf...)
Teilnehmende – an wen richtet sich das Webinar?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Planungs- und Genehmigungsbehörden, Kommunen und private Vorhabenträger, die mit Verfahren der Bauleit- oder Fachplanung befasst oder von diesen betroffen sind; Vertreter von Verbänden sowie Architekten, Ingenieure, Stadt- und Landschaftsplaner sowie Rechtsan-wältinnen und Rechtsanwälte
- Unterrichtsart
- Web-Seminar