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Web-Seminar: Umweltverfahrensrecht in Zeiten der Pandemie - das neue Planungssicherstellungsgesetz (WB210701)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Uhrzeit:
9:00 - 11:00 Uhr

Die COVID-19-Pandemie führte u.a. zur Schließung von Verwaltungen für den Publikumsverkehr und zum Verbot von größeren Versammlungen. Aus Gründen des Infektionsschutzes können daher viele Planungs- und Genehmigungsverfahren derzeit nicht wie gewohnt durchgeführt werden.

Die hieraus resultierenden praktischen Probleme haben Politik und Verwaltung erkannt und das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) auf den Weg gebracht. Dies soll eine rechtssichere Durchführung von Verfahren auch in der "neuen Normalität" oder bei wieder eingeführten Restriktionen ermöglichen. Das Gesetz ist am 29.5.2020 in Kraft getreten.

Die Referenten geben einen Überblick zu den bereits jetzt bestehenden umweltrechtlich relevanten Handlungsoptionen in Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren. Im Übrigen wird zu Erfahrungen mit digitalen Beteiligungsformaten wie etwa Online-Konsultationen berichtet. Das PlanSiG ist einschlägig für Verfahren im BImSchG, WHG, AEG, FernStrG und vielen anderen Gesetzen.

Themen-Schwerpunkte

  • Laufende Beteiligungsverfahren und COVID-19: Wiederholung erforderlich?
  • Möglichkeiten zum Umgang mit Auslegung, Stellungnahmen, Erörterungsterminen und Bekanntmachungen nach geltendem Recht
  • Verfahrenserleichterungen durch das PlanSiG
  • Zeitliche Grenzen
  • Erfahrung mit digitalen Beteiligungsformaten (Ansatz, Vorbereitung, Ablauf...)

Teilnehmende – an wen richtet sich das Webinar?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Planungs- und Genehmigungsbehörden, Kommunen und private Vorhabenträger, die mit Verfahren der Bauleit- oder Fachplanung befasst oder von diesen betroffen sind; Vertreter von Verbänden sowie Architekten, Ingenieure, Stadt- und Landschaftsplaner sowie Rechtsan-wältinnen und Rechtsanwälte

Unterrichtsart
Web-Seminar

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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