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Web-Seminar: Die Steuerung der Windenergie in Regional- und Bauleitplänen (WB212035)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Uhrzeiten:
09:30 Uhr - 11:00 Uhr
11:30 Uhr - 13:00 Uhr
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Die Vielzahl der Gerichtsentscheidungen, mit denen Regional- bzw. Flächennutzungspläne für unwirksam erklärt wurden, scheint zu belegen, dass die Anforderungen an die Steuerung der Windenergie durch Regionalplanung und Bauleitplanung in der Praxis nach wie vor unklar sind. Zahlreiche Plangeber sind derzeit dabei, neue Pläne aufzustellen oder ihre alten fortzuschreiben.

Zwar wird die verlangte Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Tabukriterien in der Planungspraxis zwischenzeitlich nachvollzogen. Gestritten wird nunmehr um die Frage, ob die Einordnung der einzelnen Kriterien als hart oder weich gerechtfertigt ist. Der Umgang mit einzelnen Kriterien, beispielsweise den Abständen zu Siedlungsbereichen, den Belangen von Natur- und Artenschutz oder auch den Belangen des Denkmalschutzes, ist dennoch höchst umstritten. Auch die Frage, wann der Windenergie "substantiell" Gewicht verschafft wird, ist nicht abschließend geklärt.

Die Sicherung von in Aufstellung befindlichen Plänen, die Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren von Vorhabenträgern und Ausführungen zum Rechtsschutz runden das Webinar ab.

Teilnehmende – an wen richtet sich das Webinar?
Bürgermeister, Leiter und Mitarbeiter aus den für Planung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereichen der Städte, Kreise und Gemeinden, deren Justiziare sowie im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure.

Unterrichtsart
Web-Seminar

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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