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Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Als Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in kennen Sie die Besonderheit auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten, verstehen es, Mitarbeiter effektiv einzusetzen, durch Sortimentsbildung und Warenpräsentation den Verkauf zu fördern und sind in der Lage, die Wirtschaftlichkeit zu überwachen und die kurzfristige Erfolgskontrolle als betriebliches Steuerungsinstrument einzusetzen.

Sie verfügen Sie über die Voraussetzungen, auf der mittleren Managementebene planerisch und unternehmerisch tätig zu werden. Mit Ihrer Berufspraxis und der praxisnahen Fortbildung erfüllen Sie die Anforderungen, die an den Führungsnachwuchs auf allen Stufen des Handels und für alle Vertriebsformen gestellt werden und die Sie in die Lage versetzen, qualifizierte Sachaufgaben zu übernehmen, die den Grundstein für den Aufstieg in Führungsfunktionen legen.

Der Lehrgang ist inhaltlich am DIHK-Rahmenstoffplan "Handelsfachwirt/-in" ausgerichtet. Wenn Sie angemeldet sind, stellen wir Ihnen nach Lehrgangsbeginn ein Exemplar zur Verfügung.
Neben der Entwicklung und dem Training methodischer, kommunikativer und kooperativer Kompetenzen erarbeiten Sie die fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie zur Ausführung der oben angesprochenen Fach- und Führungsaufgaben befähigt.Inhalte (Auszug aus dem DIHK - Rahmenlehrplan):
Teil I:
1. Unternehmensführung und -steuerung
2. Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
Die genannten Fachbereiche sind in zahlreiche Unterpunkte gegliedert.

Teil II:

1. Handelsmarketing
2. Beschaffung und Logistik
3. Einkauf Die genannten Fachbereiche sind in zahlreiche Unterpunkte gegliedert.
Voraussetzung: Zugangsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung:

Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt / Geprüfte Handelsfachwirtin definiert:

(1) Zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 3 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

(2) Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.

(4) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Beantragung der Zulassung zur Prüfung ist bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz nur über das IHK-Online-Portal Fortbildung möglich. Sie finden das Portal unter IHK-Online-Portal - IHK Koblenz <https:/­/­www.­ihk.­de/­koblenz/­bildung/­weite.­.­> Nähere Auskünfte zum Prüfungsverfahren erteilt die Industrie- und Handelskammer Koblenz, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz.

Ansprechpartner: Sonja Pelz
Telefon: +49.261.3047174
Fax: +49.261.3047179
Email: pelz@ihk-akademie-koblenz.de

IHK-Fortbildungsprüfung

Art: Fortbildung/Qualifizierung

Abschluss
Fachwirt/in - Handel (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 3 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
02.09.21 - 22.06.23 17:30 - 20:45 Uhr Abends
Do.
4305 
Auf Wunsch 21 Monatsraten je 205,-- Euro per Lastschrifteinzug. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz derzeit 350,-- Euro). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mi
Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 15 Teilnehmer

Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

Mindestteilnehmer: 12

14.09.22 - 27.03.24 17:30 - 20:45 Uhr Abends
Mi.
4305 
Auf Wunsch 21 Monatsraten je 205,-- Euro per Lastschrifteinzug. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz derzeit 350,-- Euro). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mi
s.o.

max. 20 Teilnehmer

Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

Mindestteilnehmer: 8

05.12.23 - 28.08.25 17:30 - 20:45 Uhr Abends
Di. und Do.
4305 
Ratenzahlung ist möglich. Umsatzsteuer fällt nicht an. Der Preis versteht sich zzgl. der Prüfungsgebühr. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer. Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs W
s.o.

max. 15 Teilnehmer

Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

Mindestteilnehmer: 11

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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