Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden von Familienangehörigen gepflegt. Viele Pflegepersonen sind neben der Pflege nur in Teilzeit berufstätig, nehmen damit auch Nachteile bei der eigenen Altersversorgung in Kauf. Um dies auszugleichen, zahlt die Pflegekasse für pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung. Aber auch Pflegepersonen, die bereits in Rente sind, können von der Rentenversicherungspflicht für pflegende Angehörige profitieren. Wie hoch die Beiträge für die Rentenversicherung sind und damit auch die spätere Rente, hängt von der Pflege- und Versorgungssituation ab.
In diesem Vortrag lernen Sie, wann die Pflegeversicherung Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige zahlt, wie hoch diese Beiträge sind und welche Auswirkungen Ihre Angaben im Antragsverfahren haben. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Sie durch die Pflege eines Angehörigen ihre eigene Rente erhöhen können, auch wenn Sie bereits eine Rente beziehen.
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