Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhalten möchte, muss einen Pflegeantrag stellen. Grundlage der Entscheidung über diesen Antrag ist ein komplexes Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst, in dem eine Vielzahl von Kriterien berücksichtigt werden. Dokumentiert wird die Einschätzung und das Ergebnis im Pflegegutachten. Da es von diesem Pflegegutachten abhängt, ob und auf welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie Anspruch haben, ist es für Betroffene und ihre Angehörigen wichtig, es sich genau anzusehen. Dabei stellen sich oft viele Fragen:
Wie kommt der Medizinische Dienst genau zu seiner Einschätzung?
Welche Kriterien werden berücksichtigt und welche nicht?
Wie werden Ausmaß der Einschränkungen und des Hilfebedarfs bewertet?
Wie werden die Punkte vergeben, die letztlich über den Pflegegrad entscheiden?
Und was kann man tun, wenn die Einschätzung des Medizinischen Dienstes von der eigenen Einschätzung abweicht?
In diesem Vortrag lernen Sie, wie der Medizinische Dienst im Begutachtungsverfahren den Pflegegrad ermittelt und welche Kriterien er dabei zugrunde legt. Sie erfahren, was Sie in der Vorbereitung und während der Begutachtung tun können, damit der Medizinische Dienst alle relevanten Informationen bei seiner Einschätzung berücksichtigen kann. Darüber hinaus lernen Sie einzuschätzen, wie Sie vorgehen können, wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.
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