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Ende 2016 genehmigte das Bundesgesundheitsministerium die neuen Richtlinien, nach denen "zusätzliche Betreuungskräfte" in Alten- und Pflegeheimen, aber auch in Demenz-WGs und Altentagesstätten, zum Einsatz kommen.
Im vhs-Kurs, der im 1. Halbjahr 2021 wieder angeboten wird, kann man die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten erlangen, um in Pflegeeinrichtungen als zusätzliche Betreuungskraft tätig zu werden.
Der Kurs schließt mit dem Zertifikat "Betreuungskraft gemäß §§ 43b und 53c SGB XI" ab. Die Ausbildung verbindet Praktika, Präsenztage und eigenständiges Lernen mit Studienbriefen von Zuhause aus. Das bedeutet, der Kurs kann auch berufsbegleitend durchgeführt werden.
Der Präsenzunterricht wird an 10 Samstagen stattfinden.
Die Zugangsvoraussetzungen sind niedrigschwellig: kein Schul- oder sonstiger Bildungsabschluss notwendig, auch für Migranten geeignet mit abgeschlossenem Integrationskurs und Deutschkenntnissen auf Level B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Persönliche Voraussetzungen sind: eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen, Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit sowie Phantasie, Kreativität, Flexibilität, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit!
Die Teilnahme am Einführungsgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Zertifikat
- Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53c seit 1.1.17 (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI)) i