Inhalt
Nie war das Thema der Nutzer-Bedarfsplanung aktueller als mit dem Inkrafttreten der Novellierung des Werkvertragsrechts ab 01.01.2018. Die Nutzer-Bedarfsplanung wurde schon mit Novellierung der HOAI 2013 nahezu unbemerkt der Grundlagenermittlung als Basis vorgeschaltet und sollte daher eigentlich bereits in den letzten Jahren für Architekten als besondere Leistung interessant sein.
- Unterrichtsart
- Web-Seminar