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Web-Seminar: Rechtlicher Umgang mit psychisch beeinträchtigten Kunden im Jobcenter (WB210909)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Web-Seminarzeiten
09:30 Uhr - 11:00 Uhr
11:30 Uhr - 13:00 Uhr
13:30 Uhr - 15:30 Uhr

Sind Sie Mitarbeiter*in im Fallmanagement oder einer Leistungsabteilung eines Jobcenters (gemeinsame Einrichtung oder Optionskommune) und haben Sie Fallverantwortung für psychisch beeinträchtigte Menschen?

In diesem Web-Seminar werden Lösungsvorschläge und rechtliche Argumente u.a. für folgende Fallkonstellationen vorgestellt:

  • Sie übersehen nicht die Rechtsfolgen der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente oder Arbeitsmarktrente an einen Kunden?
  • Sie können mit den unklaren Schlussfolgerungen im Gutachten des ärztlichen Dienstes nichts anfangen oder haben Zweifel an der Richtigkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anlässlich von Meldeterminen?
  • Sind Sie unsicher, ob ein Kunde mit psychischer Beeinträchtigung oder Suchtabhängigkeit eine Mitwirkungspflichtverletzung vorgehalten werden kann?
  • Wann muss ein rechtlicher Betreuer für die Kunden handeln und wann nicht?

Der Referent gibt außerdem Empfehlungen für eine bessere Zusammenarbeit der Akteure innerhalb der Jobcenter unter Berücksichtigung der Ziele rechtssicherer Geschäftsprozesse und der Arbeitsmarkteingliederung.

Teilnehmende – an wen richtet sich das Web-Seminar?
Mitarbeiter(innen) der Leistungs-, Widerspruchs- und Vermittlungsabteilun­gen der Jobcenter und Optionskommunen

Unterrichtsart
Web-Seminar

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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