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Web-Seminar: Geräuschkontingentierung (WB210006)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Gewerbe- und Industriebetriebe sind zumeist Lärmemittenten. Dies birgt ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial in sich. Insbesondere bei einem Nebeneinander von Wohnnutzung und Gewerbegebieten sehen sich Betroffene dem Lärm von Produktionsanlagen und Gewerbebetrieben sowie dem aus Liefer- und Kundenverkehr resultierenden Lärm ausgesetzt.

Nicht selten versuchen die planenden Gemeinden, das Lärmpotenzial aus Gewerbe- und Industriegebieten durch eine Geräuschkontingentierung zu begrenzen und so dem Gebot der Konfliktbewältigung zu entsprechen. Eine Auswertung der Rechtsprechung zeigt allerdings, dass über Sinn und Zweck sowie die rechtlichen Grenzen einer solchen Geräuschkontingentierung vielfach Unsicherheit bei den Gemeinden besteht.

Im Web-Seminar lernen Sie anhand von praktischen Fallbeispielen die Funktionsweise der DIN 45691 kennen. Ihnen wird die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erläutert, nach der eine Geräuschkontingentierung nicht dazu führen darf, dass typische Gewerbe- oder Industriebe-triebe im Gewerbe- oder Industriegebiet ausgeschlossen werden. Die Praxis tut sich mit den Folgen dieser Rechtsprechung noch schwer. Deshalb erhalten Sie Empfehlungen für den praktischen Umgang mit dieser Problematik, um so rechtssichere Bebauungspläne aufstellen zu können.

Teilnehmende – an wen richtet sich das Web-Seminar?
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Bauplanungs-, Bauordnungs-, Bauaufsichts-, Baugenehmigungs-, Umwelt- und Rechtsämter sowie der Widerspruchs- und Aufsichtsbehörden der Städte, Gemeinden und Landkreise. Von Interesse ist das Seminar auch für auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Umweltrechts tätige Rechtsanwälte sowie Planer und Ingenieure.

Unterrichtsart
Web-Seminar

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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