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Web-Seminar: Krankheitsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst (WB210010)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Web-Seminar
10:00 Uhr - 11:15 Uhr
11:30 Uhr - 12:45 Uhr
13:45 Uhr - 15:00 Uhr
15:15 Uhr - 16:30 Uhr

Angesichts steigender Krankenstände rückt die personen- und krankheitsbedingte Kündigung immer mehr ins Blickfeld der Personalpraxis - auch und vor allem im öffentlichen Dienst. Die personen- und krankheitsbedingte Kündigung ist die schwierigste Kündigungsart und eine außerordentlich rechtsprechungsintensive Materie. Das Bundesarbeitsgericht setzt durch zahlreiche Entscheidungen immer wieder wichtige neue und hilfreiche Akzente für die Personalarbeit. Erkennen und erfahren Sie die Probleme und Möglichkeiten dieser Neuerungen.

Der Referent vermittelt Ihnen in diesem Seminar, wie Sie eine personen- und krankheitsbedingte Kündigung rechtssicher vorbereiten, insbesondere welche Anforderungen an ein rechtswirksames BEM gestellt werden, welche typischen Fehler dabei und im Rahmen der Kündigungsentscheidung Sie unbedingt vermeiden sollten, welche neueste Rechtsprechung des BAG zur sozialen Rechtfertigung einer personen- und krankheitsbedingte Kündigung Sie kennen müssen und welche strategischen Überlegungen erfolgreich sind. Anhand von praktischen Fällen erwerben Sie wichtiges Praxiswissen, das Ihnen hilft, Kündigungen gerichtssicher durchzusetzen.

Teilnehmende – an wen richtet sich das Web-Seminar?
Mitarbeiter von Haupt- und Rechtsämtern sowie Personalabteilungen, Betriebs- und Personalräte.

Unterrichtsart
Web-Seminar

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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