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Web-Seminar: Rechtssicherer Umgang mit dienstunfähigen Beamten (WB210013)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Web-Seminarzeiten
09:30 Uhr - 11:00 Uhr
11:30 Uhr - 13:00 Uhr
14:00 Uhr - 15.30 Uhr

Nicht nur in Zeiten einer epidemischen Ausbreitung von Infektionen ist es für Dienstvorgesetzte und Personalverantwortliche sowie für die mit der Interessenvertretung der betroffenen Beamten betrauten Rechtsanwälte von erheblicher Bedeutung, die Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung beim Umgang mit vorübergehend oder dauerhaft dienstunfähigen Beamten und Beamtinnen zu kennen und ihre Anwendung auf den konkreten Fall zu beherrschen. Das Web-Seminar vermittelt die hierfür erforderlichen Kenntnisse des öffentlichen Dienstrechts, insbesondere des beamtenrechtlichen Statusrechts, des Personalvertretungsrechts und des Rechts der Schwerbehinderten. Angesprochen werden unter anderem die Problemfelder "Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement" (BEM), Probleme bei der Feststellung der (vorübergehenden und/oder dauerhaften) Dienstunfähigkeit; insbesondere unter Einschaltung des amtsärztlichen Dienstes, rechtliche Anforderungen bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand oder Reaktivierung auf Antrag oder gegen den Willen des Versorgungsempfängers. Das Web-Seminar gibt den aktuellen Stand der rechtswissenschaftlichen Diskussion wieder. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte gelegt.

Teilnehmende – an wen richtet sich das Web-Seminar?
Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung aus den Städten, Gemeinden und Landkreisen, insbesondere Oberbürgermeister, Bürgermeister, Landräte, Beigeordnete und Dezernenten.

Unterrichtsart
Web-Seminar

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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