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SCHULUNG SACHKUNDE NACH DGUV GRUNDSATZ 312-906 (EHEMALS BGG 906)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Diese Schulung befähigt Personen zur Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Schulung sind Sie als Sachkundiger zertifiziert, die notwendigen jährlichen Sachkundeprüfungen an der Ausrüstung (Auffanggurte, Halteseile, Verbindungsmittel, Karabiner etc.) durchführen.

Um den einwandfreien Zustand der PSAgA langfristig zu gewährleisten, muss mindestens einmal jährlich ein Sachkundiger die Produkte prüfen und den ordnungsgäßen Zustand dokumentieren. Diese Prüfung führt der Sachkundige nach DGUV Grundsatz 312-906 aus. Dabei ist die Grundlage unter anderem die Gebrauchsanleitung des jeweiligen Herstellers. Die Zulassung befähigt den Sachkundigen, die PSaGA zu überprüfen, freizugeben oder der Benutzung zu entziehen.

Sie lernen die jährliche Sachkundeprüfung im jeweiligen Teilbereich ordnungsgemäß durchzuführen und erhalten, nach bestandener Prüfung, ein Zertifikat nach DGUV Grundsatz 312-906.

Sonstiges Merkmal
Sachkundenachweis
Grundlagen (Lernzielniveau)

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 3 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
11.08.21 - 13.08.21 09:00 - 17:00 Uhr Ganztägig
Mi., Do. und Fr.
725 
Preis pro Person
Koblenz

max. 10 Teilnehmer

https:/­/­hoehenpass.­de/­akademie/­schulunge.­.­

01.12.21 - 03.12.21 09:00 - 17:00 Uhr Ganztägig
Mi., Do. und Fr.
s.o.
725 
Preis pro Person
s.o.

max. 10 Teilnehmer

https:/­/­hoehenpass.­de/­akademie/­schulunge.­.­

09:00 - 17:00 Uhr Ganztägig 725 
Preis pro Person
s.o.

max. 10 Teilnehmer

https:/­/­hoehenpass.­de/­akademie/­schulunge.­.­

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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