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Was das neue Kita-Gesetz mit sich bringt

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Auswirkungen auf den Kita-Alltag

2019 wurde vom Bund das neue Kita-Gesetz verabschiedet. Dies hat im Vorfeld für viel Gesprächsstoff in den Einrichtungen gesorgt. Einige von Ihnen haben bestimmt mitdemonstriert, waren auf Kundgebungen und haben sich bereits mit den Änderungen befasst. In Hessen ist nun das ‚Gute-Kita-Gesetz‘ und in Rheinland Pfalz das ‚Kita-Zukunftsgesetz‘ in Kraft getreten. Doch was bedeuten die Gesetzesänderungen nun konkret? Wie können wir die Ansprüche in der pädagogischen Praxis umsetzen und wie wirkt sich das Gesetz auf den pädagogischen Alltag aus? Wo fordern wir die versprochenen Zusatzleistungen ein? In diesem Seminar machen unsere ReferentInnen Sie mit Ihrem bundeslandspezifischen Kita-Gesetz vertraut. Sie erarbeiten gemeinsam die damit verbundenen Rechte und Pflichten und beziehen diese auf Ihre tägliche Arbeitspraxis.

Dozent/in: Kerstin Mattison-Weber
Erzieherin, Fachwirtin für Organisation und Führung (Sozialpädagogik), Systemische Beraterin & Therapeutin (SG), Bereichsleiterin für Pflegefamilien, freiberuflich als Referentin und Coach in der Erwachsenenbildung sowie in eigener Praxis tätig, langjährige Erfahrung als Leiterin in Kindertagesstätten, Ausbildung zur Heilpraktikerin Psychotherapie.

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
30.04.21 09:00 - 17:00 Uhr Ganztägig
Fr.
129  67059 Ludwigshafen am Rhein

Katholische Akademie
Heinrich Pesch Haus

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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