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Ich fühle was, was Du nicht siehst

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Inhalt

Inklusion von Kindern mit besonderer Wahrnehmung

Immer häufiger stellen Eltern einen Aufnahmeantrag in einer Regel-Kita, deren Kinder eine Diagnose im Bereich der Autismus-Spektrum-Störung (tiefgreifende Entwicklungsstörung) mitbringen. Dreht es sich dann um das Thema Inklusion, ist häufig zu hören, dass es sich hier um eine Haltungsfrage handelt. Im Ansatz kann dieser These zugestimmt werden, in der pädagogischen Zuspitzung in konkreten Situationen hilft dies aber oft nicht weiter. Im ersten Teil dieses Seminars sollen die wahrnehmungsphysiologischen Grundlagen von Kommunikationsstörungen beleuchtet werden und pädagogische Handlungsstrategien im Vordergrund stehen. Im zweiten Teil werden wir über Grenzen der Inklusion nachdenken, die durch Rahmenbedingungen gesetzt werden, aber auch unserer Haltung als Fachkräfte entspringen. Wir werden an konkreten Beispielen über Handlungsstrategien sprechen und Grundlagen konzeptioneller Ansätze erörtern.

  • Sensibilisierung für den Umgang mit besonderen Kindern * Wahrnehmungsverarbeitung und ihre Störungsbilder * Kommunikationsstrukturen * Pädagogische Handlungsstrategien * Inklusive Aspekte

Dozent/in: Dirk Borngässer
Dipl. Pädagoge (Schwerpunkt Erwachsenenbildung und außerschulische Jugendbildung), Werbekaufmann, Bachelor in Kleinkind- und Kindergartenpädagogik Hochschule Oslo-Akershus HiOA, Leitungserfahrung in Krippe und Kita, Fachberater für inklusive Elementarpädagogik, Fachkraft für den Kindesschutz (InsoFa), langjährige Tätigkeit in der Medienpädagogik, Erfahrung als Schulsozialarbeiter an Grundschulen.

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
08.07.21 - 09.07.21 09:00 - 17:00 Uhr Ganztägig
Do. und Fr.
258  76829 Landau in der Pfalz

Prot. Bildungszentrum Butenschoen-Haus

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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