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Finanzbuchhaltung III - Jahresabschluss, Betriebliche Steuern: Umsatzsteuer und Ertragsteuern

Inhalt

Das Modul "Finanzbuchhaltung III" stellt das zentrale Element der Finanzbuchhalter-Ausbildung dar. Hier geht es um die wichtigsten für die Buchhaltungspraxis relevanten Steuerarten und das Thema Jahresabschluss. Damit sind Sie in der Lage, auch komplexere Geschäftsvorfälle rechtssicher zu verbuchen und bei der Erstellung des Jahresabschlusses mitzuwirken.

Mit der Umsatzsteuer hat man es in der Buchhaltung ständig zu tun. In diesem Lehrgang erlernen Sie die Grundlagen der Umsatzsteuer. Sie setzen sich beispielsweise damit auseinander, welche Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen und welche steuerfrei sind. Und Sie werden erfahren, warum es für den Vorsteuerabzug so wichtig ist, Eingangsrechnungen auf ihre formale Richtigkeit zu prüfen. Darüber hinaus lernen Sie die Abwicklung der Umsatzsteuer und das Verfahren der Umsatzsteuervoranmeldung kennen.

Grundlagen der Ertragsteuern geben Ihnen zusätzliche Sicherheit für Ihre täglich Arbeit. Sie setzen sich mit der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer auseinander und lernen, welche Besonderheiten sich für die laufende Buchhaltung aus diesen Steuern ergeben.

Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Besteuerung und stellt eine Informationsquelle für die Unternehmensleitung, die Kapitalgeber und für Geschäftspartner dar. Sie erlenen in diesem Modul die Grundlagen zur Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Dazu gehören insbesondere die Prinzipien der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden, und zwar sowohl im Hinblick auf handelsrechtliche als auch auf steuerrechtliche Vorgaben. Zudem setzen Sie sich mit den Verfahren zur periodengerechten Erfolgsermittlung sowie mit der Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz auseinander.

Nach bestandener Zertifikatsprüfung zum Schluss des Kurses bestätigt die IHK-Akademie Koblenz e. V. Ihnen die erworbenen Kompetenzen in einem anerkannten Zertifikat.

Der Präsenzkurs kann entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend als Teilzeitlehrgang belegt werden. Der unmittelbare Kontakt zu den Trainern ermöglicht die direkte Kommunikation. Auf weiterführende Fragen und Verständnisprobleme kann sofort eingegangen werden. Und der Austausch mit Kommilitonen bringt oft weitere, für die Praxis wertvolle, Erkenntnisse.Jahresabschluss

  • Zweck und Aufgaben, Rechtsquellen des Jahresabschlusses
  • Größenspezifische Vorschriften im Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften
  • Aufstellungsfristen für den Jahresabschluss, Prüfung und Offenlegung
  • Bestandteile des Jahresabschlusses

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Der Maßgeblichkeitsgrundsatz zwischen Handels- und Steuerbilanz

Betriebsvermögen und Privatvermögen

Anlagevermögen

  • Bewertung des Anlagevermögens
  • Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände
  • Bewertung von Grundstücken
  • Bewertung von Gebäuden
  • Bewertung des sonstigen unbeweglichen Anlagevermögens
  • Bewertung des beweglichen Sachanlagevermögens
  • Bewertung von Finanzanlagen
  • Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholung

Umlaufvermögen

  • Bewertung des Umlaufvermögens
  • Außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholung
  • Bewertung des Vorratsvermögens
  • Bewertung von Forderungen
  • Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens

Zeitliche Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen

Eigenkapital

Verbindlichkeiten

Rückstellungen

Latente Steuern

Betriebliche Steuern - Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer im Überblick

Steuerbarkeit von Leistungen

  • Lieferungen und sonstige Leistungen
  • Ort der Lieferung
  • Ort der sonstigen Leistung
  • Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens
  • Leistungsaustausch
  • Einfuhr
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb
  • Entnahmen

Steuerbefreiungen

Exportgeschäfte

Reihengeschäfte

Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer

Steuersatz

Rechnungsvorschriften

Vorsteuerabzug

Steuerberechnung

Besteuerungsverfahren

Rechtsbehelfsverfahren

Betriebliche Steuern - Ertragsteuern

Einkommensteuer

  • Die Ertragsbesteuerung von Unternehmen
  • Ermittlung der Einkünfte bei den Gewinneinkunftsarten
  • Besteuerung der Personengesellschaften (Mitunternehmerschaft)
  • Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
  • Veranlagung und Steuererhebung

Körperschaftsteuer

  • Körperschaften
  • Die sachliche Steuerpflicht
  • Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen/verdeckte Einlagen
  • Besteuerungsverfahren

Gewerbesteuer

  • Steuergegenstand
  • Ermittlung der Gewerbesteuer
  • Besteuerungsverfahren
  • Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
    Voraussetzung: Vorkenntnisse entsprechend der Module Finanzbuchhaltung I und Finanzbuchhaltung II sollten vorhanden sein.

    Ansprechpartner: Vicky Hammes
    Telefon: +49.261.3047115
    Fax: +49.261.3047123
    Email: hammes@ihk-akademie-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 3 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
28.08.24 - 26.02.25 17:30 - 20:45 Uhr Abends
Mi.
2310 
Ratenzahlung durch Lastschrifteinzug möglich
Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 15 Teilnehmer

Dauer: mehr als 6 Monate bis 1 Jahr

Mindestteilnehmer: 5

20.02.25 - 30.09.25 17:30 - 20:45 Uhr Abends
Di. und Do.
2380 
Ratenzahlung durch Lastschrifteinzug möglich
s.o.

max. 15 Teilnehmer

Dauer: mehr als 6 Monate bis 1 Jahr

Mindestteilnehmer: 5

Termin noch offen 2040 
Ratenzahlung durch Lastschrifteinzug möglich
s.o.

max. 15 Teilnehmer

Dauer: mehr als 3 Monate bis 6 Monate

Mindestteilnehmer: 5

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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