Inhalt
Die Patientenverfügung ist eine Vorsorgeregelung, die bezweckt, rechtzeitig, d.h. solange man noch in der Lage ist, seinen Willen selbstständig äußern zu können, eine verbindliche Regelung zu treffen, welche medizinischen Maßnahmen am Ende des Lebens von den Ärzten noch vorgenommen werden sollen. Mit der Patientenverfügung wird dann eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, die diesen Willen der Vollmacht entsprechend gemeinsam mit dem behandelnden Arzt ausführt. Auf das am 01.09.2009 in Kraft getretene Patientenverfügungsgesetz wird ebenfalls eingegangen. Der Vortrag gibt praktische Tipps und Anregungen für die richtige Gestaltung einer derartigen Patientenverfügung. Unser Referent Stefan Hange schöpft seine Kenntnisse und Erfahrung mit solchen Dokumenten aus seiner langjährigen Berufspraxis.
Dozent/in: Hange Stefan