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Fortbildung - Kostenrechnung in der Kommunalverwaltung I

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Inhalt des Moduls: In der Veranstaltung werden die folgenden Themenfelder behandelt:

  • Einführung in die KLR/Grundbegriffe
  • Kostenartenrechnung
  • Kostenstellenrechnung
  • Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (ILV)

Lernziele/Kompetenzen: Die Studierenden erlangen grundlegende Kenntnisse über die Kosten- und Leistungsrechnung der Kommunen in Rheinland-Pfalz.

Die Studierenden kennen

  • die rechtlichen Grundlagen und Empfehlungen für die Einführung,
  • die Grundbegriffe (Einzahlung, Auszahlung, Ertrag, Aufwand etc.)
  • die Kostenartenrechnung,
  • die Kostenstellenrechnung,
  • die Interne Leistungsverrechnung.

Die Studierenden können

  • die Rechtsgrundlagen incl. Empfehlungen beschreiben,
  • die Grundbegriffe an Hand von Beispielen abgrenzen, z. B. Einzahlung von Aufwand oder Aufwand von Kosten,
  • im Rahmen der Kostenstellenrechnung einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und
  • im Rahmen der Internen Leistungsverrechnung sekundäre Kosten verteilen und
  • mit Kostenstellenumlageverfahren Kosten verrechnen.

Als Ersatz für den Präsenzbetrieb bietet die VWA hochwertige Onlineseminare an. In diesen Lehrveranstaltungen haben die Fortbildungsinteressierten u.a. die Möglichkeit, Fragen zu stellen, über komplexere Themen zu diskutieren und sich den Unterrichtsstoff systematisch zu erschließen. Trotz der positiven Erfahrungen hoffen die Verantwortlichen der VWA Kaiserslautern, dass der normale Präsenzbetrieb ab dem Sommersemester 2021 wieder möglich sein wird.

Abschlussart
STUDIUM (Staatliche Abschlüsse) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
14.11.20 - 30.01.21 WE Wochenende
Sa.
180  k. A.

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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