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Fortbildung - Europarecht, Allgemeines Verwaltungsrecht I

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Inhalt des Moduls: Das Modul gliedert sich in zwei Teile: Der Modulteil Europarecht I behandelt insbesondere den sog. Allgemeinen Teil des Rechts der Europäischen Union. Im Modulteil Allgemeines Verwaltungsrecht I geht es vor allem um die Grundstrukturen des nationalen Verwaltungsrechts.

Lernziele/Kompetenzen: Die Studierenden erlangen grundlegende Kenntnisse im Allgemeinen Teil des Rechts der Europäischen Union und im Allgemeinen Verwaltungsrecht des Bundes und der Länder.

Die Studierenden kennen

  • die Rechtsquellen des Unionsrechts,
  • die Grundprinzipien der Europäischen Union,
  • die Organe der Europäischen Union und deren Aufgaben,
  • die Entstehung, die Geltung und den Vollzug des Unionsrechts,
  • die zentralen Rechtsquellen des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder,
  • die wichtigsten Grundsätze des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie
  • die wesentlichen Handlungsformen des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder einschließlich deren Rechtmäßigkeits- und Wirksamkeitsanforderungen.

Die Studierenden können einfache Problemstellungen im Allgemeinen Teil des Rechts der Europäischen Union sowie im Allgemeinen Verwaltungsrecht theoretisch wie auch fallbezogen erkennen und einer sachgerechten Lösung zuführen.

Als Ersatz für den Präsenzbetrieb bietet die VWA hochwertige Onlineseminare an. In diesen Lehrveranstaltungen haben die Fortbildungsinteressierten u.a. die Möglichkeit, Fragen zu stellen, über komplexere Themen zu diskutieren und sich den Unterrichtsstoff systematisch zu erschließen. Trotz der positiven Erfahrungen hoffen die Verantwortlichen der VWA Kaiserslautern, dass der normale Präsenzbetrieb ab dem Sommersemester 2021 wieder möglich sein wird.

Abschlussart
STUDIUM (Staatliche Abschlüsse) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
07.11.20 - 02.02.21
Di. und Sa.
180  k. A.

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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