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Sektorale/r Heilpraktiker/in für Physiotherapie

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

„Fortbildung zum/zur Heilpraktiker*in (sektoral) auf dem Gebiet der Physiotherapie“
gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2009
Aktenzeichen 3 C 19.08
Teilnehmer: PhysiotherapeutInnen

Fortbildungs- und Überprüfungsinhalt: Einführung in das Heilpraktikerrecht, Berufs-/Rechts- und Gesetzeskunde, rechtliche Grenzen, Infektionsschutz, Diagnostik und Indikationsstellung für den Bereich Physiotherapie

Beantragung der Erlaubnis nach Aktenlage (ohne zusätzliche Überprüfung durch das Gesundheitsamt):
Berlin, Sachsen, Stadt Magdeburg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
- entsprechend der jeweiligen Landesvorschriften -

Vorbereitung auf die evtl. Überprüfung: Übrige Bundesländer

Voraussetzungen:
Mindestalter 25 Jahre, mind. 4 Jahre (5 Jahre RLP) Berufserfahrung (mind. halbschichtig), Nachweis von Fortbildungen mit diagnostischem Inhalt, persönliche Eignung, erfolgreiche Teilnahme an dem HP-Physio-Seminar
Die Letztentscheidung zur Erteilung der Erlaubnisurkunde trägt das zuständige Amt.

10 UE: Samstag 25. Februar 2023 (für die Länder Berlin, Sachsen, Stadt Magdeburg)

    • > Ausschließlich Berufs-/Rechts- und Gesetzeskunde

40 UE: (für die Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt)
3./4. Februar 2023 (20 UE, 20 FBP)
& 24./25. Februar 2023 (20 UE, 10 FBP)

Teilnahmegebühren:
10 UE: Euro 325,–
40 UE: Euro 595,–

Referenten: Alexander Förger (Internist, Facharzt für Allgemeinmedizin), Jörg Hoffbauer (Heilpraktiker)

Förderungsart
Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
Heilpraktiker/in, sektoral - Physiotherapie [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
03.02.23 - 25.02.23 09:00 - 18:30 Uhr WE WochenendeB Bildungsfreistellung
Fr. und Sa.
595  Dierdorfer Str. 62
56564 Neuwied

Schriftliche Anmeldung erforderlich!

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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