Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 22.776 Weiterbildungskursen von 638 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Fortbildung für Abfallbeauftragte

Inhalt

Das Seminar vermittelt den Teilnehmern die aktuelle Rechtslage im Bereich der Abfallwirtschaft auf EU-, Bundes- und Landesebene.¦ BundesbodenschutzVO
¦ NaRess - Ressourcenschonung leicht gemacht
¦ Wie verändern neue Werkstoffe den Abfall?
¦ Verpackungen, was muss sich ändern?
¦ Akt. Rechtsprechung zum Recht der Kreislaufwirtschaft
¦ Änderungen des KrWG und seines untergesetzliche
Regelwerks, auch laufende Gesetzgebungsvorhaben
¦ weitere Regelwerke des Umweltrechts, z.B. Mantelverordnung,
Energierecht (insbes. Massnahmen infolge der Gasmangellage)
¦ Entwicklungen im Kreislaufwirtschaftsrecht der EU
¦ Neuerungen ADR 2023
¦ Verantwortlichkeiten im Gefahrgutbereich
¦ Abfall als Gefahrgut
¦ Europäische Green Deal
¦ Novelle Biobabfallverordnung
¦ Deponietechnik nach aktuellem Stand
¦ Wichtige Begriffe und Fallbeispiele

Ansprechpartner: Yvonne Busch
Telefon: +49.2631.917712
Fax: +49.2631.917749
Email: busch@ihk-akademie-koblenz.de

Teilnahmebescheinigung

Sonstiges Merkmal
Betriebsbeauftragte/r für Abfall (Fachkunde gem. AbfBeauftrV vom 2.12.16 und KrWG vom 24.2.12) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
07.10.24 - 08.10.24 09:00 - 16:45 Uhr Ganztägig
Mo. und Di.
630 
inkl. Unterlagen und Verpflegung
Estricher Hof 85
54296 Trier

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 4

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren