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Wareneingang und Qualitätskontrolle

Inhalt

Die Teilnehmenden des Seminars eignen sich ein fundiertes Wissen rund um den Wareneingang und die damit verbundene Qualitätskontrolle an. Sie setzen sich damit auseinander, wie der Wareneingang ideal organisiert werden kann: Welche räumlichen Gegebenheiten sowie IT-technische Unterstützung sind denkbar und hilfreich?

Weiterer wesentlicher Bestandteil des Seminar ist der Prozess der Warenannahme: Wie können die Schritte der Warenannahme professionalisiert werden und welche rechtlichen Aspekte müssen hierbei berücksichtigt werden? Zur Waren- und Qualitätskontrolle wird kritisch hinterfragt, welcher Kontrollumfang sowie welches Prüfverfahren geeignet sind und wie Mängel dokumentiert werden sollten.

Abschließend setzen sich die Teilnehmenden mit dem Reklamationsprozess und dessen Einfluss auf die Lieferantenbewertung auseinander.Organisation des Wareneingangs

Warenannahme:

  • Grundsätze der Anlieferung
  • Bearbeitung von Begleitpapieren
  • Zuständigkeit für die Entladung
  • Dokumentation von Transportschäden
  • Umgang mit Transportverpackung
  • Rechtliche Aspekte

Waren- und Qualitätskontrolle:

  • Prüfverfahren
  • Kontrollumfang
  • Dokumentation
  • Freigabe zur Einlagerung

Reklamationsprozess

Ansprechpartner: Sonja Pelz
Telefon: +49.261.3047174
Fax: +49.261.3047179
Email: pelz@ihk-akademie-koblenz.de

Teilnahmebescheinigung

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
20.03.25 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Do.
455  Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 8 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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