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Verkehrssicherungspflichten für Hauseigentümer

Inhalt

Explosion wegen Gasleckage, Passant vom herabfallenden Dachziegel verletzt, Auto vom umgestürzten Baum beschädigt, Schreckensszenarien für jeden Hauseigentümer.
Jeden Vermieter trifft eine Vielzahl von Verkehrssicherungspflichten. Erfüllt er sie nicht, haftet er nach § 823 BGB auf Schadenersatz.
Haben Sie die organisatorischen Voraussetzungen für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten erfüllt, haben Sie entsprechende Verpflichtungen ordnungsgemäß an Dritte delegiert, haben Sie ein Kontrollsystem im Sinne der Abwehr von Haftungsansprüchen installiert?

Dieses Seminar befasst sich über die Erläuterung der bestehenden Verkehrssicherungspflichten hinaus auch mit der Frage, wie Verkehrssicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Ressourcen möglichst effizient und rechtssicher organisiert und dokumentiert werden können. Dabei wird eine juristische Überfrachtung des Themas vermieden.- Praxisgerechte Organisation der Verkehrssicherung

  • Rechtliche Grundlagen der Verkehrssicherung
  • Effiziente Organisation der Verkehrssicherung
  • Bestandsdokumentation zur Risikominimierung
  • Strategische Risikovermeidung unter Berücksichtigung der Überwachungszyklen

    Ansprechpartner: Angela Rosenberg
    Telefon: +49.261.3047183
    Fax: +49.261.3047123
    Email: rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
25.09.24 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Mi.
425  Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 12 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 5

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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