Inhalt
Eine solide Sicherheitsplanung gehört in vielen Städten und Kreisen mittlerweile zur selbstverständlichen Vorbereitung und Durchführung einer Veranstaltung. Der in Rheinland-Pfalz ab April 2021 gültige § 26 ? ?Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel? aus dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) regelt detailliert, was der Gesetzgeber unter einer Großveranstaltung versteht, was zu einem Sicherheitskonzept gehört und wie der Genehmigungsprozess aussieht.
Und doch kommt es im Entstehungs- und Abstimmungsprozess immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen, die im gemeinsamen Dialog mit allen Beteiligten koordiniert und im Sinne eines Einvernehmens festgehalten werden müssen. Im Seminarverlauf wird erarbeitet, wie Sicherheitskonzepte inhaltlich aufgebaut sind, welche Mindestanforderungen gelten und wie darauffolgend eine einvernehmliche Sicherheitsplanung aller genehmigungs- und sicherheitsrelevanten Stellen zustande kommt.
Nutzen Sie die Zeit der Veranstaltungssperren, um mithilfe der Seminare Ihre bestehenden Konzepte zu hinterfragen, weiter zu entwickeln und die Sicherheitsplanung entsprechend der aktuellen Rechtslage dafür fortzuführen!
- Sonstiges Merkmal
- Grundlagen (Lernzielniveau)