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Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau

Inhalt

Haben Sie Berufserfahrung im Personalwesen gesammelt und sehen hier Ihre berufliche Zukunft? Als Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau gehören Sie zu den Spezialisten im Personalmanagement.

Der Lehrgang zur Vorbereitung auf den anerkannten IHK-Fortbildungsabschluss bietet Ihnen die Möglichkeit umfangreiche und fundierte Kompetenzen für die Arbeit als Personalerin oder Personaler zu erwerben.

Nach Abschluss der Fortbildung können Sie alle wichtigen Methoden und Instrumente moderner Personalarbeit anwenden. Lernen Sie spezialisiertes Fachwissen - immer mit Praxisbezug - aus den zentralen Bereichen des Personalmanagements: vom Arbeitsrecht über die Organisation und Planung, das Personalmarketing und -controlling bis hin zur Personalentwicklung.

Als Funktionsspezialist bringen Sie so ein hohes Niveau an Wissen und Fähigkeiten mit und können verantwortliche Funktionen im Personalmanagement eines Unternehmens oder in der Personalberatung wahrnehmen.Personalarbeit organisieren und durchführen

  • Einbindung des Personalbereiches in die Gesamtorganisation
  • Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
  • Prozesse im Personalwesen gestalten
  • Projekte planen und durchführen
  • Informationstechnologie im Personalbereich
  • Beraten und Fachgespräche führen
  • Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
  • Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden

Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen

  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
  • Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
  • Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
  • Sozialversicherungsrecht anwenden
  • Sozialleistungen des Betriebes gestalten
  • Personalbeschaffung durchführen
  • Administrative Aufgaben inkl. Entgeltabrechnung

Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen

  • Konjunktur, Beschäftigungspolitik, Personalmarketing
  • Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
  • Beschäftigungsstrukturen, Personalbedarf analysieren
  • Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
  • Personalcontrolling gestalten und umsetzen

Personal- und Organisationsentwicklung

  • Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
  • Konzepte für die Kompetenzentwicklung / Qualifizierungsprogramme
  • Zielgruppenspezifische Förderprogramme
  • Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung
  • Führungsmodelle und Führungsinstrumente
  • Betriebliche Arbeitsformen
    Voraussetzung: Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau" geregelt. Für die Zulassung müssen Sie einschlägige Berufspraxis mit Erfahrung in Bereichen des Personalwesens nachweisen, deren Dauer von der Art Ihres Ausbildungsabschlusses abhängig ist.

Zur IHK-Fortbildungsprüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen können.

Da die Berufspraxis Bezug zu den Inhalten des Lehrgangs haben muss, brauchen Sie zumindest in einigen Bereichen Erfahrung im Personalwesen.

Außerdem ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung Zulassungsvoraussetzung, da Sie im Unternehmen als Personalverantwortliche/-r auch immer die erste Ansprechperson in Sachen Ausbildung sind.

Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


Die Prüfung kann bei der Industrie- und Handelskammer Ihres Wohn- oder Arbeitsorts sowie bei der IHK Koblenz als Ort des Lehrgangsanbieters durchgeführt werden.

Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, sich um die Zulassung zu kümmern. Die Zulassungsprüfung ist einerseits für die Prüfung selbst erforderlich, andererseits auch für die Förderung durch Aufstiegs-BAföG.

Wenn Sie die Prüfung bei der IHK Koblenz ablegen möchten, können Sie Ihre Zulassung und Prüfungsanmeldung bequem online im IHK-Online-Portal Fortbildung beantragen: https:/­/­www.­ihk-koblenz.­de/­ihk-online-po.­.­ <https:/­/­www.­ihk-koblenz.­de/­ihk-online-po.­.­>

Ansprechpartner: Kathleen Zinselmeier
Telefon: +49.261.3047177
Fax: +49.261.3047123
Email: zinselmeier@ihk-akademie-koblenz.de

IHK-Fortbildungsprüfung

Art: Gesetzlich/gesetzes?hnlich geregelte Fortbildung/Qualifizierung

Abschluss
Fachkaufmann/-frau - Personal (PrüfO vom 09.12.19) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
05.03.25 - 27.03.26 17:30 - 20:45 Uhr Abends
Mi. und Fr.
3588 
Für Privatzahlende ist auf Wunsch die Zahlung in 12 Monatsraten per Lastschrifteinzug möglich. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer. Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nac
John-F.-Kennedy-Straße 13
55543 Bad Kreuznach

max. 16 Teilnehmer

Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

Mindestteilnehmer: 10

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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