Inhalt
Als Industriemeister*in sind Sie heute im Management als Führungskraft tätig. Dabei liegt Ihre Meisterschaft in der personellen, technischen und betriebswirtschaftlichen Lösung von Führungsaufgaben zur Erhaltung von Flexibilität und Dynamik Ihres Unternehmens. Betriebe suchen Praktiker*innen wie Sie, die durch ihre Ausbildung sofort als moderne technische Führungskräfte einsetzbar sind.Ausbildung der Ausbilder
Fachübergreifende Basisqualifikation:
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen:
- Technik (Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik)
- Organisation: (Betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz)
- Führung und Personal: (Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement)
Voraussetzung: Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation" ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifiaktionen" ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation" und
2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiters Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Absweisend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifiaktionen erworebn haat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Ansprechpartner: Andrea Rheindorf
Telefon: +49.2631.917715
Fax: +49.2631.917749
Email: rheindorf@ihk-akademie-koblenz.de
IHK-Fortbildungsprüfung
Art: Fortbildung/Qualifizierung
- Abschluss
- Industriemeister/in - Metall (PrüfO vom 09.12.19) i