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Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall

Inhalt

Als Industriemeister*in sind Sie heute im Management als Führungskraft tätig. Dabei liegt Ihre Meisterschaft in der personellen, technischen und betriebswirtschaftlichen Lösung von Führungsaufgaben zur Erhaltung von Flexibilität und Dynamik Ihres Unternehmens. Betriebe suchen Praktiker*innen wie Sie, die durch ihre Ausbildung sofort als moderne technische Führungskräfte einsetzbar sind.Ausbildung der Ausbilder

Fachübergreifende Basisqualifikation:

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen:

  • Technik (Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik)
  • Organisation: (Betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz)
  • Führung und Personal: (Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement)
    Voraussetzung: Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation" ist zugelassen, wer folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifiaktionen" ist zugelassen, wer folgendes nachweist:

1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation" und

2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiters Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.

Absweisend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifiaktionen erworebn haat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Ansprechpartner: Andrea Rheindorf
Telefon: +49.2631.917715
Fax: +49.2631.917749
Email: rheindorf@ihk-akademie-koblenz.de

IHK-Fortbildungsprüfung

Art: Fortbildung/Qualifizierung

Abschluss
Industriemeister/in - Metall (PrüfO vom 09.12.19) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
29.10.24 - 13.11.27 08:00 - 13:00 Uhr Vormittags
Di. und Sa.
7385 
Auf Wunsch Zahlung in Monatsraten für Privatzahler per Lastschrifteinzug möglich. Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) als zuständige Stelle durchgeführt. Auskünfte zu Terminen und Prüfungsverfahren erteilt die prüfende Industrie- und Handelskammer. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden IHK und wird von dieser in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründ
Andernacher Straße 17
56564 Neuwied

max. 24 Teilnehmer

Dauer: mehr als 3 Jahre

Mindestteilnehmer: 15

13.01.25 - 08.11.25 08:00 - 15:45 Uhr Ganztägig
Mo. und Sa.
7385 
Auf Wunsch Zahlung in Monatsraten ab der Basisqualifikation für Privatzahler per Lastschrifteinzug möglich. Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) als zuständige Stelle durchgeführt. Auskünfte zu Terminen und Prüfungsverfahren erteilt die prüfende Industrie- und Handelskammer. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden IHK und wird von dieser in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Tex
s.o.

max. 17 Teilnehmer

Dauer: mehr als 6 Monate bis 1 Jahr

Mindestteilnehmer: 7

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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