Inhalt
Rechtliche Grundlage
Gemäß der Lebensmittelhygieneverordnung müssen alle Personen ohne einschlägige Berufsausbildung, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, herstellen, behandeln und verkaufen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult werden.
Die Unterrichtungssprache ist deutsch. Der Teilnehmer muss die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er die Unterrichtung verstehen und Fragen der Referenten beantworten kann. Bei ausländischen Staatsbürgern behalten wir uns vor, die Sprachkenntnisse zu prüfen. Sollten Sie über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, kann die Teilnahme verweigert werden. Die Begleitung eines Dolmetschers ist möglich, bitte melden Sie sich telefonisch bei uns. Alternativ bietet die IHK Köln Kurse zur GU und LMHV in verschiedenen Sprachen an.
Zur Unterrichtung ist der Personalausweis/Reisepass mitzubringen. Beachten Sie, dass bei verspätetem Erscheinen oder vorzeitigem bzw. teilweisem Verlassen der Unterrichtung keine Bescheinigung ausgestellt werden kann!
DIE ANMELDUNG SOWIE JEGLICHE KORRESPONDENZ ERFOLGT AUSSCHLIEßLICH ONLINE. Bitte geben Sie uns Ihre aktuelle Emailadresse an.
Inhalt:
EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV EU 1169/2011), gültig seit 13.12.2014
Lebensmittelrecht
Informationen zur Allergenkennzeichnung
Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
Betriebliche Eigenkontrolle, Havarieplan und Rückverfolgbarkeit* * * * * Lebensmittelverordnung § 4 * * * * *
Voraussetzung: keine
Ansprechpartner: Melanie Vogel
Telefon: +49.2613.048943
Fax: +49.2613.048934
Email: vogel@gbz-koblenz.de
Teilnahmebescheinigung