Inhalt
Gemäß § 11 EfbV, müssen verantwortliche Personen eines Entsorgungsfachbetriebes, an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen.¦ -BundesbodensschutzVO
¦ Aufbereitung von Elektroabfällen
¦ Europäische Green Deal
¦ Novelle Biobabfallverordnung
¦ Deponietechnik nach aktuellem Stand
¦ Wichtige Begriffe und Fallbeispiele
¦ Neuerungen ADR 2023
¦ Verantwortlichkeiten im Gefahrgutbereich
¦ Abfall als Gefahrgut
Voraussetzung: Personen, die bereits im Rahmen eines entsprechenden Grundlehrgangs die erforderliche Fachkunde gemäß der EfbV und AbfAEV erworben haben.
Ansprechpartner: Yvonne Busch
Telefon: +49.2631.917712
Fax: +49.2631.917749
Email: busch@ihk-akademie-koblenz.de
Teilnahmebescheinigung